Bau- und Architektenrecht
Wir beraten und unterstützen Sie im Bau- und Architektenrecht in unserer Kanzlei unter anderem auf folgenden Gebieten:
- Recht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
- Recht der Fachplaner und Ingenieure
- Architektenrecht
- Werkvertragsrecht
- Grundstücksrecht
- Haftung der Architekten und Ingenieure
- Haftung des Handwerkers
- Durchsetzung und Abwehr von Honorarforderungen der Architekten und Ingenieure
- Geltendmachung von Mangelansprüchen und Gewährleistungsrechten (Minderung und Schadensersatz)
Wir freuen uns darauf, Sie in allen Bereichen des Bau- und Architektenrechts bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen schnell und durchsetzungsstark zu unterstützen.
Ihre Anwälte


Rüdiger Leismann
Fachanwalt für Versicherungsrecht,
Fachanwalt für Bau- und
Architektenrecht