Beurkundungen durch unsere Notare
Zwei Fachanwälte in der Kanzlei GUNTERMANN UND PARTNER RECHTSANWÄLTE sind gleichzeitig als Notare tätig. Alle anfallenden Notariatsgeschäfte können direkt bei uns in der Dortmunder Innenstadt durchgeführt werden. Entsprechend der Bundesnotarordnung sind wir unabhängig und unparteilich. Die Gebühren für unsere notarielle Tätigkeit sind bundeseinheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt.
Beispiele
- Beurkundungen und Beglaubigungen im Familienrecht wie z.B. Eheverträge, Vorsorgevollmachten oder Unterhaltsverpflichtungen
- Beurkundungen und Beglaubigungen im Erbrecht wie z.B. Testamente, Erbverträge, Erbscheinanträge
- Beurkundungen und Beglaubigungen im Gesellschaftsrecht
- Beurkunden und Beglaubigungen im Grundstücksrecht