Fachanwältin für Familienrecht
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Wenn zwischen den Ehegatten kein Streit über die wesentlichen Fragen der Trennung und Scheidung besteht, und wenn Sie seit mindestens knapp einem Jahr voneinander getrennt leben, so besteht die Möglichkeit einer sogenannten Online-Scheidung.
Zu den wesentlichen Fragen, über die Sie vorab einig sein sollten, gehören der Kindesunterhalt und / oder Ehegattenunterhalt, die Vermögensauseinandersetzung, der Zugewinnausgleich, die Hausratsteilung usw.
Der Begriff "Online-Scheidung" ist etwas irreführend. Er bedeutet nicht, dass Ihre Ehe "online" ohne die Einschaltung des Gerichts geschieden wird. Ein Scheidungsantrag kann bisher nicht online beim Gericht eingereicht werden. Auch ist die Teilnahme beider Parteien an dem gerichtlichen Scheidungstermin ist in der Regel unverzichtbar.
Online-Scheidung bedeutet aber, dass Sie mich, Ihre Scheidungsanwältin Ricarda Denner, ohne viel Aufwand, Kosten und Zeit, über die Eckdaten informieren können, die ich für die Einleitung eines Scheidungsverfahrens beim Familiengericht benötige. Dies ersetzt jedoch keinesfalls eine persönliche Beratung.
„Bei Trennung und Scheidung sind vielfältige Fragen zu beantworten, Regelungen zu treffen. Aus diesem Grunde empfehle ich grundsätzlich das persönliche Gespräch mit mir, Ihrer Scheidungsanwältin.“
— Ricarda Denner —