Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 09.03.2016 in zwei verkündeten Urteilen entschieden, dass die Neuregelung der Startgutschriften rentenferner Versicherter der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) unwirksam ist.
Im Versorgungsausgleichsverfahren ist daher ein Ausgleich dieser Anrechte nicht möglich. Es sollte die Abtrennung beantragt werden.