Kommentare zu Gerichtsurteilen

Hier finden Sie Kommentare unserer Rechtsanwälte zu aktuellen Themen und Gerichtsurteilen.

Familienrecht

Artikel vom

Umgangskontakte in Zeiten der Corona-Pandemie

Die nun schon seit einiger Zeit andauernden Kontaktbeschränkungen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie lösen verschiedentlich familienrechtliche Irritationen aus.

So stellt sich insbesondere die Frage: Sind noch Betreuungszeiten (Umgangskontakte) von dem Elternteil zulässig, bei dem das Kind nicht dauerhaft lebt?

Diese Frage ist uneingeschränkt zu bejahen. Kinder haben das Recht auf Betreuung durch beide Elternteile und die Eltern haben die Pflicht, ihr Kind/ihre Kinder auch nach der Trennung gemeinsam (nicht unbedingt zeitgleich) zu betreuen. Dabei ist zu beachten, dass der in Art. 6 GG begründete grundrechtliche Schutz der Familie nicht nur die zusammenlebende, sondern auch die getrenntlebende Familie betrifft. Solange das Wohl des Kindes nicht konkret gefährdet ist, und eine solche Gefährdung liegt nicht vor, nur weil allgemein die Gefahr besteht, selbst an Corona zu erkranken oder aber als Kontaktpersonen möglicherweise andere zu gefährden, besteht keine Berechtigung Umgangskontakte mit dem anderen Elternteil einzuschränken.

Insoweit kann auf die Darstellungen des Bundesjustizministeriums hingewiesen werden:
https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/SorgeUmgangsrecht/Corona_Umgangsrecht_node.html

Nur in Ausnahmefällen, wenn etwa die Voraussetzungen einer Quarantäne vorliegen, könnte eventuell eine konkrete Gefährdung des Kindes angenommen werden mit der Folge, dass die Betreuungszeiten durch den anderen Elternteil innerhalb der Inkubationszeit von 14 Tagen eingeschränkt werden könnten. In letzter Konsequenz kann bei unberechtigter Verweigerung von Umgangskontakten bei bestehender gerichtlicher Umgangsregelung ein Ordnungsgeld wegen Umgangsverweigerung verhängt werden. Gegebenenfalls können Umgangskontakte gerichtlich geltend gemacht werden.

Für Fragen steht Ihnen unsere Fachanwältin für Familienrecht gerne jederzeit zur Verfügung. Auch in Zeiten der Corona-Pandemie sind wir für Sie da!