Kommentare zu Gerichtsurteilen

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Familienrecht

Artikel vom

Lottogewinn fällt in den Zugewinnausgleich

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein von einem Ehegatten in dem Zeitraum zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrages gemachter Lottogewinn im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen ist.

Im Anschluss an die frühere Rechtsprechung hat der BGH entschieden, dass ein während der Zeit des Getrenntlebens von einem Ehepartner erzielte Lottogewinn nicht als privigilierter Vermögenszuwachs anzusehen ist. Weiter hat der BGH entschieden, in diesem Fall der Zugewinnausglich auch nicht wegen grober Unbilligkeit gem. § 1381 Abs. 1 BGB verweigert werden kann.

Demzufolge ist ein in der Zeit des Getrenntlebens gemachter Lottogewinn im Rahmen der Feststellung eines Zugewinnausgleichsanspruchs zu berücksichtigen.