Kommentare zu Gerichtsurteilen

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Bau- und Architektenrecht

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Im Zweifel: Mängelbeseitigung

Im Rahmen der Ausführung von Bauvorhaben kommt es immer wieder zu Diskussionen zwischen Bauherrn und Unternehmer, ob die Ausführung einer bestimmten Leistung eine Zusatzarbeit ist oder ob sie der Beseitigung von Mängeln vor der Abnahme gedient hat.

In einer nunmehr veröffentlichten Entscheidung weist das OLG Naumburg darauf hin, dass diese Unklarheit zu Lasten des Auftragnehmers geht. Kann also nachträglich nicht aufgeklärt werden, ob tatsächlich ein Mangel vorlag oder nicht, so geht dies zu Lasten des Auftragnehmers. Dieser kann keine Mehrkosten berechnen. (OLG Naumburg, Urteil vom 23.05.2012, Aktenzeichen 5 U 18/12).