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WEG-Recht

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Heizkostenabrechnung nach dem Abflussprinzip

Der Bundesgerichtshof hatte sich in einer Entscheidung vom 01.02.2012 mit der Frage auseinanderzusetzen, ob im Mietrecht Heizkosten nach dem Abflussprinzip (Abrechnung nach Zahlung) oder nur unter Ansatz des im Abrechnungszeitraums verbrauchten Brennstoffs abgerechnet werden müssen.

Der BGH stellte in der Entscheidung klar, dass Heizkostenabrechnungen, denen nicht die Kosten der tatsächlich verbrauchten Brennstoffe, sondern die vom Vermieter an den Versorger geleisteten Zahlungen zugrunde liegen zu beanstanden sind, da die Abrechnung gegen § 7 II Heizkostenverordnung verstoße. Nach § 7 II Heizkostenverordnung sei über die tatsächlichen im Abrechnungszeitraum entstandenen Brennstoffkosten abzurechnen.

Der Vermieter kann hier eine sachgerechte Schätzung oder aber die Erfassung des Gas oder Ölverbrauches zu Anfang und Ende des Abrechnungszeitraumes helfen.