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Arbeitsrecht

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Gesetzesinitative für mobiles Arbeiten

Anfang Oktober 2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Gesetzesinitiative für eine Regelung zur mobilen Arbeit gestartet.

Anfang Oktober 2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Gesetzesinitiative für eine Regelung zur mobilen Arbeit gestartet.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bezeichnet mobile Arbeit als Arbeit, die Arbeitnehmer von einem Ort außerhalb der eigentlichen Betriebsstätte erbringen. Mobile Arbeit kann dementsprechend entweder an einem Ort, der vom Arbeitnehmer selbst gewählt wird oder einem fest mit dem Arbeitgeber vereinbarten Ort erbracht werden. In der derzeitigen Phase der Entscheidungsfindung sieht das Ministerium für Arbeit und Soziales als Vorteil der mobilen Arbeit, dass mehr Zeit für die Familie, weniger Stress und Stau die Folge sind.

Das Ministerium für Arbeit und Soziales verweist aber auch auf Studien, die ergeben haben, dass die wöchentliche Arbeitszeitbelastung von Personen, die regelmäßig oder gelegentlich von Zuhause arbeiten, teilweise höher ist, als von Personen, die lediglich ausschließlich an einem festen Arbeitsplatz im Betrieb arbeiten. Das Ministerium sieht es daher für erforderlich an, dass die Einhaltung von Arbeits- und Ruhezeiten sichergestellt ist. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Entscheidungsprozess auf politischer Ebene weiterentwickelt. Sicherlich ist in jedem Einzelfall der Sachverhalt etwas anders gelagert. Wir regen daher an, dass Sie sich individuell durch einen spezialisierten Rechtsanwalt (z.B. Fachanwalt für Arbeitsrecht) beraten lassen.

D17/D2843-20