Kommentare zu Gerichtsurteilen

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Familienrecht

Artikel vom

Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

Das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern ist am 19.04.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und wird am 19.05.2013 in Kraft treten.

Mit dieser Neuregelung soll unverheirateten Vätern der Zugang zum Sorgerecht erleichtert werden. Der Vater kann sich zukünftig mit seinem Antrag auf Mitsorge an das Familiengericht wenden. Äußert sich die Mutter nicht oder trägt sich lediglich Gründe vor, die erkennbar nicht mit dem Kindeswohl in Zusammenhang stehen, kann dass Gericht, wenn ihm ansonsten keine kindeswohlrelevanten Gründe bekannt sind, die gegen eine Mitsorge sprechen, diese im vereinfachten Verfahren auf den Vater übertragen.