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Familienrecht

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Düsseldorfer Tabelle 2013

Die Düsseldorfer Tabelle wird zum 01.Januar 2013 geändert.

Der notwendige Selbstbehalt wird sich für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, von 950,00 € auf 1.000,00 € erhöhen. Für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige steigt der Selsbstbehalt auf 800,00 €.

Ferner werden die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Mutter oder Vater eines nichtehelichen Kindes, volljährigen Kindern oder Eltern erhöht.

Wir werden weiter berichten!