Kommentare zu Gerichtsurteilen

Hier finden Sie Kommentare unserer Rechtsanwälte zu aktuellen Themen und Gerichtsurteilen.

Arbeitsrecht

Artikel vom

Änderungen für Minijobber seit dem 01.01.2013

Seit dem 01.01.2013 können Minijober statt bisher 400,00 € nunmehr 450,00 € monatlich verdienen.

Alle neu eingestellten Minijober sind rentenversicherungspflichtig, wodurch sie einen vollen Rentenanspruch erwerben. Sie können sich auf Wunsch jederzeit von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Der Pauschalbetrag des Arbeitgebers von derzeit 15 % bleibt aber bestehen was dazu führt, dass der Arbeitnehmer auch ohne eigene Einzahlung Rentenansprüche erwirbt.

Das Gleiche gilt im Übrigen auch für Minijobs in Privathaushalten.

Weitere Informationen finden Sie unter www.minijob-zentrale.de.