Guntermann und Partner | Ihr gutes Recht. Bei uns im Mittelpunkt.

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Fachanwälte in der Innenstadt von Dortmund

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Kanzlei

Rechtsfragen der Mandantinnen und Mandanten stehen bei uns im Mittelpunkt. Das gilt bereits seit über 60 Jahren. Erfahrene Fachanwälte vertreten Ihr Anliegen engagiert und durchsetzungsstark.

Die Anwaltskanzlei in der Innenstadt von Dortmund wurde 1957 von Rechtsanwalt und Notar a.D. Dr. Willi Guntermann gegründet. Rechtsanwalt Teja Guntermann ist der Sohn und Rechtsanwältin Ricarda Denner die Tochter des Kanzleigründers. Mit Rechtsanwalt Nico Slaby geb. Denner, dem Enkel, ist bereits die dritte Generation der Familie in der Kanzlei tätig.

Die Tätigkeitsgebiete der Partnerschaft umfassen das gesamte Zivilrecht, insbesondere das Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Bau- und Architektenrecht, Miet- und WEG-Recht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht sowie Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im versicherungsrechtlichen und haftpflichtrechtlichen Bereich, insbesondere in den Bereichen des Verkehrsrechts.

Unsere Rechtsanwälte und Notare


Unsere Fachanwälte sind ausgewiesene Spezialisten auf ihren Gebieten.
Seit Jahren vertreten sie erfolgreich die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten.
Zwei unserer Anwälte sind gleichzeitig Notare. Beurkundungen und Beglaubigungen gibt es direkt bei uns.

Ricarda Denner | Rechtsanwältin und Notarin

Ricarda Denner

Rechtsanwältin und Notarin,
Fachanwältin für Familienrecht

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Teja Guntermann | Rechtsanwalt und Mediator

Teja Guntermann

Rechtsanwalt und Mediator,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet-/ WEG-Recht

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Rüdiger Leismann | Rechtsanwalt

Rüdiger Leismann

Fachanwalt für Versicherungsrecht,
Fachanwalt für Bau- und
Architektenrecht

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Dr. Georg Butterwegge | Rechtsanwalt und Notar

Dr. Georg Butterwegge

Rechtsanwalt und Notar,
Fachanwalt für Bau- und
Architektenrecht

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Nico Denner | Rechtsanwalt

Nico Slaby, geb. Denner

Rechtsanwalt

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Unsere Rechtsgebiete


Unsere Mandanten


Den Mandantenkreis bilden die mittelständische Industrie, Handelsunternehmen, Dienstleister und Freiberufler, Versicherungsgesellschaften und kommunale Versorgungs- und Nahverkehrsbetriebe sowie Privatpersonen.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Tel.: +49 (0)231 55 71 51 0

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Kommentare zu Gerichtsurteilen


Bau- und Architektenrecht

Artikel vom

Hausverbot kann zu Beweisvereitellung führen

Im Rahmen baurechtlicher Prozesse kommt es regelmäßig zu einem Ortstermin, bei dem der Sachverständige im Auftrag des Gerichts behauptete Baumängel untersuchen soll. Wichtig ist dabei, dass beiden Parteien des Rechtsstreits ein Anwesenheitsrecht zu dem entsprechenden Termin zusteht.

Übt der Bauherr also sein Hausrecht aus und untersagt dem Bauunternehmer die Teilnahme an dem Termin dadurch, dass er diesem gegenüber ein Zugangsverbot ausspricht, so führt dies regelmäßig dazu, dass Beweisfeststellungen nicht getroffen werden können. Diese Rechtsprechung wurde jüngst durch eine Entscheidung des OLG Koblenz bestätigt (OLG Koblenz, Beschluss vom 20.03.2013, Az. 3 U 775/12).

Nach ständiger Rechtsprechung darf in einer solchen Konstellation die Beweisaufnahme nicht durchgeführt werden, so dass der Hausherr die Beweiserhebung vereitelt hätte. Dies geht zu seinen Lasten und wird zu seinem Nachteil berücksichtigt. Sofern er beweispflichtig ist, gilt der entsprechende Beweis als nicht geführt; sofern die Gegenseite beweispflichtig ist, gilt der Nachweis regelmäßig als geführt.

Es ist daher unbedingt erforderlich, dass trotz des Hausrechts beiden Seiten die Teilnahme an einem entsprechenden Termin gestattet wird.