Alle neu eingestellten Minijober sind rentenversicherungspflichtig, wodurch sie einen vollen Rentenanspruch erwerben. Sie können sich auf Wunsch jederzeit von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Der Pauschalbetrag des Arbeitgebers von derzeit 15 % bleibt aber bestehen was dazu führt, dass der Arbeitnehmer auch ohne eigene Einzahlung Rentenansprüche erwirbt.
Das Gleiche gilt im Übrigen auch für Minijobs in Privathaushalten.
Weitere Informationen finden Sie unter www.minijob-zentrale.de.