Mit dieser Neuregelung soll unverheirateten Vätern der Zugang zum Sorgerecht erleichtert werden. Der Vater kann sich zukünftig mit seinem Antrag auf Mitsorge an das Familiengericht wenden. Äußert sich die Mutter nicht oder trägt sich lediglich Gründe vor, die erkennbar nicht mit dem Kindeswohl in Zusammenhang stehen, kann dass Gericht, wenn ihm ansonsten keine kindeswohlrelevanten Gründe bekannt sind, die gegen eine Mitsorge sprechen, diese im vereinfachten Verfahren auf den Vater übertragen.