Der notwendige Selbstbehalt wird sich für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, von 950,00 € auf 1.000,00 € erhöhen. Für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige steigt der Selsbstbehalt auf 800,00 €.
Ferner werden die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Mutter oder Vater eines nichtehelichen Kindes, volljährigen Kindern oder Eltern erhöht.
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