Guntermann und Partner | Ihr gutes Recht. Bei uns im Mittelpunkt.

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Fachanwälte in der Innenstadt von Dortmund

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Kanzlei

Rechtsfragen der Mandantinnen und Mandanten stehen bei uns im Mittelpunkt. Das gilt bereits seit über 60 Jahren. Erfahrene Fachanwälte vertreten Ihr Anliegen engagiert und durchsetzungsstark.

Die Anwaltskanzlei in der Innenstadt von Dortmund wurde 1957 von Rechtsanwalt und Notar a.D. Dr. Willi Guntermann gegründet. Rechtsanwalt Teja Guntermann ist der Sohn und Rechtsanwältin Ricarda Denner die Tochter des Kanzleigründers. Mit Rechtsanwalt Nico Slaby geb. Denner, dem Enkel, ist bereits die dritte Generation der Familie in der Kanzlei tätig.

Die Tätigkeitsgebiete der Partnerschaft umfassen das gesamte Zivilrecht, insbesondere das Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Bau- und Architektenrecht, Miet- und WEG-Recht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht sowie Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im versicherungsrechtlichen und haftpflichtrechtlichen Bereich, insbesondere in den Bereichen des Verkehrsrechts.

Unsere Rechtsanwälte und Notare


Unsere Fachanwälte sind ausgewiesene Spezialisten auf ihren Gebieten.
Seit Jahren vertreten sie erfolgreich die Interessen ihrer Mandantinnen und Mandanten.
Zwei unserer Anwälte sind gleichzeitig Notare. Beurkundungen und Beglaubigungen gibt es direkt bei uns.

Ricarda Denner | Rechtsanwältin und Notarin

Ricarda Denner

Rechtsanwältin und Notarin,
Fachanwältin für Familienrecht

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Teja Guntermann | Rechtsanwalt und Mediator

Teja Guntermann

Rechtsanwalt und Mediator,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Miet-/ WEG-Recht

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Rüdiger Leismann | Rechtsanwalt

Rüdiger Leismann

Fachanwalt für Versicherungsrecht,
Fachanwalt für Bau- und
Architektenrecht

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Dr. Georg Butterwegge | Rechtsanwalt und Notar

Dr. Georg Butterwegge

Rechtsanwalt und Notar,
Fachanwalt für Bau- und
Architektenrecht

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Nico Denner | Rechtsanwalt

Nico Slaby, geb. Denner

Rechtsanwalt

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Unsere Rechtsgebiete


Unsere Mandanten


Den Mandantenkreis bilden die mittelständische Industrie, Handelsunternehmen, Dienstleister und Freiberufler, Versicherungsgesellschaften und kommunale Versorgungs- und Nahverkehrsbetriebe sowie Privatpersonen.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Tel.: +49 (0)231 55 71 51 0

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Kommentare zu Gerichtsurteilen


Arbeitsrecht

Artikel vom

Gesetzesinitative für mobiles Arbeiten

Anfang Oktober 2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Gesetzesinitiative für eine Regelung zur mobilen Arbeit gestartet.

Anfang Oktober 2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Gesetzesinitiative für eine Regelung zur mobilen Arbeit gestartet.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bezeichnet mobile Arbeit als Arbeit, die Arbeitnehmer von einem Ort außerhalb der eigentlichen Betriebsstätte erbringen. Mobile Arbeit kann dementsprechend entweder an einem Ort, der vom Arbeitnehmer selbst gewählt wird oder einem fest mit dem Arbeitgeber vereinbarten Ort erbracht werden. In der derzeitigen Phase der Entscheidungsfindung sieht das Ministerium für Arbeit und Soziales als Vorteil der mobilen Arbeit, dass mehr Zeit für die Familie, weniger Stress und Stau die Folge sind.

Das Ministerium für Arbeit und Soziales verweist aber auch auf Studien, die ergeben haben, dass die wöchentliche Arbeitszeitbelastung von Personen, die regelmäßig oder gelegentlich von Zuhause arbeiten, teilweise höher ist, als von Personen, die lediglich ausschließlich an einem festen Arbeitsplatz im Betrieb arbeiten. Das Ministerium sieht es daher für erforderlich an, dass die Einhaltung von Arbeits- und Ruhezeiten sichergestellt ist. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Entscheidungsprozess auf politischer Ebene weiterentwickelt. Sicherlich ist in jedem Einzelfall der Sachverhalt etwas anders gelagert. Wir regen daher an, dass Sie sich individuell durch einen spezialisierten Rechtsanwalt (z.B. Fachanwalt für Arbeitsrecht) beraten lassen.

D17/D2843-20