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Mit Hilfe des Gebührenrechners haben Sie
nach Eingabe des Streitwertes die Möglichkeit, sich einen
Überblick über die Kosten und Kostenverteilung eines
Zivilprozesses zu verschaffen. Ermittelt werden die
Kostenquoten, die Gesamtkosten und deren Verteilung bezüglich
Kläger und Beklagtem.
Die Kosten eines zivilgerichtlichen
Verfahrens in erster Instanz können im Einzelfall
allerdings höher oder auch niedriger sein als die von dem
Gebührenrechner ermittelten Beträge. Dies hängt
von Einzelheiten der anwaltlichen Tätigkeit sowie eines
etwaigen gerichtlichen Verfahrens ab. Es ist daher in jedem
Fall zweckmäßig und erforderlich, die im Einzelfall
zu erwartenden Gebühren beim Anwalt zu erfragen. Dieser
wird auch über das bestehende Prozesskostenrisiko
informieren, was unverzichtbar ist, da sich die endgültige
Kostenbelastung in der Regel nach dem Verhältnis des
Obsiegens und Unterliegens in den gerichtlichen Verfahren
richtet.
Bei einem Zivilprozess entstehen bis zu 4
Anwaltsgebühren (zzgl. USt. und Auslagen) pro Partei
sowie drei Gerichtsgebühren.
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Für eine Erstberatung wird max.
eine Gebühr von 350,00 DM (ca. 179,- € )zzgl.
Umsatzsteuer und Auslagen berechnet. Bei geringeren
Streitwerten kann die Gebühr auch wesentlich darunter
liegen.
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Geben Sie in das Feld "Streitwert"
den Betrag ein, um den prozessiert wird.
Markieren Sie das Feld "-10%" wenn
Sie die Gebühren für die neuen Bundesländer
berechnen wollen.
Wenn Sie und/oder Ihr Gegner durch Anwälte
vertreten sind, markieren Sie das Feld "Kläger hat
Anwalt" und/oder "Beklagter hat Anwalt".
Falls eine Beweisaufnahme erforderlich ist,
markieren Sie das Feld "mit Beweisaufnahme" und
geben Sie die geschätzten Kosten hierfür ein, also
Fahrtkosten und Verdienstausfall der Zeugen und Kosten der
Sachverständigengutachten.
Das Feld "Berufung" markieren Sie,
wenn Sie die Kosten der 2. Instanz berechnen wollen.
Wenn Sie die ab 1.1.2002 geltenden Gebühren
in Euro lieber in DM berechnen wollen, so klicken Sie bitte
auf das Häkchen im Feld "ab 1.1.2002 (Euro)",
so dass es verschwindet. Sämtlich Ein- und Ausgaben sind
dann in DM.
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