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Die Kanzlei wurde 1957 von Rechtsanwalt
und Notar a.D. Dr. Willi Guntermann gegründet.
Sie hat sich zu einer Partnerschaft mit
derzeit 6 Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen
entwickelt.
Die Tätigkeitsgebiete der
Partnerschaft setzen sich vornehmlich aus dem allgemeinen
Zivil- und Handelsrecht, insbesondere dem Gesellschafts-,
Wirtschafts-, Arbeits- und Erbrecht sowie Architekten- und Baurecht
zusammen.
Ein besonderer Schwerpunkt mehrerer
Partner liegt im versicherungs- und
haftpflichtrechtlichen Bereich, insbesondere in den
Bereichen des Verkehrs- und Haftpflichtrechts, des
Sachversicherungsrechtes, des Lebens-,
Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungsrechts sowie des
allgemeinen Schadensrechts. Hierzu gehören auch das Arzt-,
Anwalts- und Notarhaftungsrecht.
Den Mandantenkreis der Partnerschaft
bilden in erster Linie mittelständische Industrie,
Handelsunternehmen, Dienstleister und Freiberufler,
Versicherungsgesellschaften, kommunale Versorgungs- und
Nahverkehrsbetriebe mit ihren Tochtergesellschaften sowie
Nachfolgegesellschaften der ehemals
öffentlich-rechtlichen Institutionen.
Im Familien- und Erbrecht ist die
Partnerschaft umfassend tätig. Dies gilt
insbesondere für familienrechtliche Verträge, Ehescheidungen,
Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen,
erbrechtliche Gestaltungen und Erbauseinandersetzungen.
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