Die Kanzlei wurde 1957 von Rechtsanwalt und Notar a.D. Dr. Willi Guntermann gegründet.

Sie hat sich zu einer Partnerschaft mit derzeit 6 Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen entwickelt.

Die Tätigkeitsgebiete der Partnerschaft setzen sich vornehmlich aus dem allgemeinen Zivil- und Handelsrecht, insbesondere dem Gesellschafts-, Wirtschafts-, Arbeits- und Erbrecht sowie Architekten- und Baurecht zusammen.

Ein besonderer Schwerpunkt mehrerer Partner liegt im versicherungs- und haftpflichtrechtlichen Bereich, insbesondere in den Bereichen des Verkehrs- und Haftpflichtrechts, des Sachversicherungsrechtes, des Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungsrechts sowie des allgemeinen Schadensrechts. Hierzu gehören auch das Arzt-, Anwalts- und Notarhaftungsrecht.

Den Mandantenkreis der Partnerschaft bilden in erster Linie mittelständische Industrie, Handelsunternehmen, Dienstleister und Freiberufler, Versicherungsgesellschaften, kommunale Versorgungs- und Nahverkehrsbetriebe mit ihren Tochtergesellschaften sowie Nachfolgegesellschaften der ehemals öffentlich-rechtlichen Institutionen.

Im Familien- und Erbrecht ist die Partnerschaft umfassend tätig. Dies gilt insbesondere für familienrechtliche Verträge, Ehescheidungen, Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen, erbrechtliche Gestaltungen und Erbauseinandersetzungen.